In diesem Video sprechen wir erneut mit Prof. Niko Härting. Er ist Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin, Lehrbeauftragter und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Außerdem ist er Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein, Gründer & Herausgeber der Zeitschrift „Privacy in Germany (PinG)“ sowie Podcast-Co-Host von „Follow the Rechtsstaat“, den er zusammen mit Dr. Stefan Brink regelmäßig veröffentlicht.
- Einmal DSGVO und zurück?!
- Fragen über Fragen…
- Sind die Aufsichtsbehörden inzwischen (wieder) zahnlose Tiger und nur „Beschwerdeabarbeitungsbehörden“?
- Lässt die Bürokratie keinen Raum für eine eigene Linie der Aufsichtsbehörden?
- Verarbeitungsverzeichnis = „Arbeit für die Schublade“? Warum fordern die Aufsichtsbehörden das VVT nicht mehr an?
- Viel hilft viel? Ist ein „Verkomplizieren“ der Sache eine gute anwaltliche Taktik?
- Aufsichtsbehörden mit und ohne Realitätssinn…
- Ist die „Zurückhaltung“ der Aufsichtsbehörden ein Ressourcenproblem oder „hausgemacht“?
- Bußgeld, Schadenersatz, Shitstorm – was ist mehr „Motivation“ zur Einhaltung des Datenschutzrechts?
- Sind die Aufsichtsbehörden eigentlich selber DSGVO-konform?
- Know your rights! Akteneinsichtsrecht & Co. sind wichtig!
- Korrespondiere freundlich, aber bestimmt (irgendwas zwischen konfrontativ und kuschelig)!