RBA406 Im Interview: Andreas Jaspers
Andreas Jaspers wird als Rechtsanwalt, Mitgeschäftsführer der DSZ-Datenschutz-Zertifizierungsgesellschaft und Geschäftsführer der GDD vorgestellt. Im Gespräch geht es um seinen beruflichen Werdegang, seinen Alltag und darum, wie er zu dieser Funktion gekommen ist.
Er berichtet, dass ihn vor allem Sprache interessierte; seine Leistungskurse waren Deutsch und Latein. Ein Gespräch mit einem Jurastudenten habe sein Interesse an Jura verstärkt. Studiert hat er Rechtswissenschaften in Bonn, als einer der ersten Akademiker in seiner Familie.
Zum Jurastudium sagt Jaspers, dass es Disziplin erfordert habe, ihm aber auch half, Sachverhalte sprachlich und strukturiert darzustellen. Früh zeigte sich für ihn ein Bezug zum Arbeitsrecht. Schon im Referendariat arbeitete er in einer Bonner Kanzlei mit arbeitsrechtlichem Schwerpunkt und hielt zudem Fachvorträge zum Arbeitsrecht in den neuen Bundesländern.
Der Einstieg in den Datenschutz kam über eine Stellenausschreibung der GDD. Er hatte zunächst nur einzelne Bezüge aus dem Arbeitsrecht und wenig technisches Vorwissen. Erste Berührungspunkte gab es im Studium durch eine Einführung in die Rechtsinformatik. Später arbeitete er sich in das Thema ein und bezeichnet den Beschäftigtendatenschutz bis heute als einen seiner Schwerpunkte.
Anfangs war die GDD klein und hatte nur wenige Mitarbeiter. Jaspers begann dort zunächst in einer fachlichen Funktion und übernahm dann mehrfach vertretungsweise die Geschäftsführung. 1997 wurde er schließlich dauerhaft Geschäftsführer. Seine Arbeit umfasst heute vor allem Organisation, Verbandsarbeit und politische Kontakte, während die Mitgliederberatung von weiteren Mitarbeitern übernommen wird.
Zur Entwicklung des Datenschutzrechts erklärt er, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte historisch als Entbürokratisierung gedacht war. Die DSGVO habe dann 2018 zu einem starken Anstieg von Nachfrage, Beratungsbedarf und Mitgliedszahlen geführt. Heute prägen zusätzlich KI-Verordnung, NIS2 und weitere Digitalgesetze seine Arbeit.
Jaspers spricht sich dafür aus, die Rolle des Datenschutzbeauftragten in der DSGVO zu stärken statt sie abzubauen. Eine bloße Streichung der Bestellpflicht würde aus seiner Sicht nicht zur Entlastung führen. Am Ende lobt er die sachliche und wohlwollende Herangehensweise des Gesprächs.
