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IT-Sicherheit und Datenschutz – Vertrauen 

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Im Detail: Fragen an den Autor von "Der datenschutzrechtliche Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO" (Faußner) - Duncker Humblot

In dieser Folge sprechen wir mit Dr. Robert Faustner über sein Buch und seine Dissertation zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch nach Artikel 82 DSGVO. Wir ordnen das Werk ein, das sich mit der Forschung und Rechtsprechung in Deutschland und Österreich befasst, und sprechen über die zentralen Fragen rund um den Schadenersatz im Datenschutzrecht.

Wir erzählen außerdem, wie Faustner als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutzrecht zu diesem Thema gekommen ist. Er beschreibt, dass ihn die Verbindung verschiedener Rechtsgebiete und die Entwicklung eines neuen Rechtsgebiets seit Einführung der DSGVO besonders interessiert haben. Die Arbeit habe er bewusst praxisnah angelegt, damit sie nicht nur wissenschaftlich, sondern auch für die anwaltliche Praxis relevant ist.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Entstehung der Dissertation an der Universität Innsbruck. Faustner schildert, wie wichtig ihm ein Betreuer mit engem fachlichem Austausch war, und warum er sich schließlich für die Betreuung dort entschieden hat. Im Zusammenhang damit erklärt er auch, weshalb er neben dem deutschen Recht den österreichischen Schadensersatzanspruch mit untersucht hat.

Wir sprechen auch über die praktische Umsetzung während seiner Berufstätigkeit. Faustner hat die Arbeit größtenteils in seiner Freizeit, an Wochenenden und im Urlaub geschrieben. Er berichtet von viel Vorarbeit, umfangreicher Rechtsprechungs- und Literaturauswertung sowie dem zusätzlichen Aufwand durch Zitate, Fußnoten und Formatierung.

Ein weiterer Punkt ist der Umgang mit aktueller Rechtsprechung während der Schreibzeit. Faustner erläutert, dass ihn Entscheidungen des EuGH und anderer Gerichte teils bestätigt, teils dazu gezwungen haben, einzelne Passagen anzupassen. Am Ende geht es auch um seine Erfahrungen mit der Verlagssuche, kleinere Nacharbeiten vor der Veröffentlichung und seine Hinweise für andere, die neben dem Beruf promovieren möchten.

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Im Fokus: "Cyberspionage" (Dalwigk) - Rheinwerk

In dieser Folge sprechen wir über das Buch **„Cyberspionage – Wie Nachrichtendienste um Informationen und Kontrolle kämpfen“** von Florian Dallweg. Wir ordnen ein, für wen das Buch interessant sein kann, und machen klar, dass es nicht als Anleitung zum Schutz vor staatlichen Angriffen zu verstehen ist, sondern vor allem einen Überblick über das Thema gibt.

Wir gehen zunächst auf die Einordnung des Buchs ein: Es ist im Rheinwerk Verlag erschienen, umfasst 484 Seiten und enthält neben einem gedruckten Buch auch eine digitale Version. Außerdem erwähnen wir, dass das Buch in Farbe digital und gedruckt schwarz-weiß vorliegt und dass es mit QR-Codes auf begleitende Videos verweist.

Inhaltlich behandeln wir zuerst Grundlagen wie Begriffe rund um Spionage und Hacker, die deutschen Nachrichtendienste und deren Auswahl- und Sicherheitsverfahren. Dazu kommen Rechtsgrundlagen, strafrechtliche Fragen sowie die Abgrenzung zu Whistleblowing und Geheimnisverrat. Auch die Sicherheitsarchitektur in Deutschland und das Zusammenspiel der Behörden wird erläutert.

Danach sprechen wir über den größeren Teil des Buchs mit technischen und politischen Themen. Dazu gehören Malware, Trojaner, staatliche Akteure aus verschiedenen Ländern, bekannte Fälle wie Stuxnet, Einflussoperationen und die Frage der Attribution. Ein eigenes Kapitel widmet sich OSINT, außerdem geht es um menschliche und technische Quellen, SIGINT, IMSI-Catcher, Drohnen, operative Sicherheit und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Cyberspionage.

Zum Schluss fassen wir zusammen, dass das Buch viele unterschiedliche Perspektiven verbindet und sowohl für beruflich Interessierte als auch für Leserinnen und Leser mit allgemeinem Interesse an Cybersicherheit und Nachrichtendiensten geeignet sein kann.

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Im Prinzip: KI-Kompetenz

In dieser Folge sprechen wir über Weiterbildung im weitesten Sinne und besonders über KI-Kompetenz. Unser Gast ist Prof. Dr. Rolf Spatmann, mit dem wir die jüngsten Änderungen in der KI-Verordnung und die Frage diskutieren, was Artikel 4 in der Praxis für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bedeutet.

Wir erklären, dass sich durch den sogenannten Omnibus die Formulierung verändert hat: Statt KI-Kompetenz in einem bestimmten Niveau sicherzustellen, sollen wir nun unterstützende Maßnahmen ergreifen, um sie zu fördern. Inhaltlich bleibt für uns aber wichtig, dass nicht irgendeine allgemeine Maßnahme reicht, sondern dass wir uns an technischen Kenntnissen, Erfahrungen und dem jeweiligen Einsatzkontext orientieren.

Ein großer Schwerpunkt ist das von Rolf Spatmann geprägte Bild des „KI-Seepferdchens“. Wir sprechen darüber, wie daraus die Idee eines kindgerechten Online-Zertifikats entstanden ist, das Kinder früh an KI heranführt. Das Seepferdchen steht dabei für ein erstes Mitmachen und Verstehen, nicht für vollständige Kompetenz.

Wir besprechen außerdem, wie sich dieses Konzept auf Erwachsene übertragen lässt. Dabei geht es um konkrete Lerninhalte wie Prompting, Missalignment, Automatisierungsbias und den Ankereffekt. Wichtig ist uns, dass wir KI nicht nur theoretisch erklären, sondern auch praktisch erfahrbar machen, damit wir sehen, wie sich Eingaben auf Ergebnisse auswirken und warum diese Ergebnisse nicht immer zuverlässig sind.

Zum Schluss betonen wir die Verantwortung der Menschen, die KI einsetzen oder bereitstellen. Für uns ist KI-Kompetenz nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vor allem notwendig, damit wir die Systeme sinnvoll und verantwortungsvoll nutzen können.

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Im Fokus: "StichwortKommentar Digitale Sicherheit" (Nink) - Nomos

In dieser Folge sprechen wir über das Buch **„Digitale Sicherheit – Governance, Recht und Technik“**. Es handelt sich um einen **Stichwortkommentar**, also ein Werk, das die Themen nicht paragrafenweise, sondern über einzelne Begriffe und Schlagworte erschließt. Wir ordnen dieses Format als eher selten ein und sehen darin gerade für das Thema digitale Sicherheit einen sinnvollen Ansatz, weil rechtliche, technische und organisatorische Fragen zusammengeführt werden.

Wir gehen auf die Eckdaten des Buches ein: Herausgeberin ist **Dr. Judith Nink**, erschienen ist das Werk im **Nomos Verlag** in **erster Auflage 2026** mit **521 Seiten**. Es gibt mehrere Autorinnen und Autoren, ein Hardcover sowie eine frei verfügbare Leseprobe. Wir betonen, dass wir das Rezensionsexemplar ohne Einflussnahme erhalten haben.

Inhaltlich überzeugt uns vor allem die **breite und praxisnahe Anlage**. Das Buch behandelt **44 Stichworte** und deckt damit die wichtigsten Bereiche ab, auch wenn einzelne Themen an anderer Stelle noch ausführlicher hätten behandelt werden können. Positiv heben wir den **interdisziplinären Ansatz** hervor, da nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern auch technische Perspektiven einfließen.

Besonders nennen wir Beispiele wie **Anonymisierung, Pseudonymisierung, Löschen, Risikomanagement, künstliche Intelligenz, BCM und Informationssicherheitsmanagementsysteme**. Wir sehen das Werk als gut lesbar, gut strukturiert und mit vielen **Praxishilfen, Checklisten und Beispielen** ausgestattet. Kritik üben wir nur punktuell, etwa bei den **technisch-organisatorischen Maßnahmen** und bei der **künstlichen Intelligenz**, wo uns einzelne Bezüge zu gesetzlichen Definitionen zu knapp erscheinen.

Abschließend bewerten wir das Buch als **sinnvoll für alle, die mit digitaler Sicherheit beruflich zu tun haben**. Gerade für Nicht-Juristinnen und Nicht-Juristen ist das Stichwortformat aus unserer Sicht zugänglicher als klassische Kommentare. Wir sehen das Werk als hilfreiche Grundlage für den Überblick über Risiken, rechtliche Anforderungen und technische Zusammenhänge.

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RBA413 Im Fokus: "DA/DGA - Kommentar" (Raji) - ESV

Wir sprechen in dieser Folge über einen juristischen Kommentar zum Data Act und zum Data Governance Act. Es handelt sich um ein umfangreiches Werk mit über 1300 Seiten, das in gedruckter Form und als E-Book zu einem hohen Preis angeboten wird. Herausgeber ist Berang Ratschi, und an dem Buch sind mehrere Autorinnen und Autoren aus unterschiedlichen Bereichen beteiligt.

Wir ordnen das Werk als klassischen Kommentar ein, also eine Darstellung Norm für Norm mit wissenschaftlicher Aufarbeitung. Die verschiedenen beruflichen Hintergründe der Mitautorinnen und Mitautoren, darunter Praxis, Wissenschaft und Aufsicht, werden als Stärke beschrieben, weil sie unterschiedliche Perspektiven einbringen.

Wir besprechen auch den Nutzen für die Praxis. Positiv hervorgehoben wird, dass das Buch die beiden Regelwerke gemeinsam behandelt und ihre Verbindung deutlich macht. Außerdem werden Verweise zu angrenzenden Themen wie Datenschutz, personenbezogene Daten und KI-Regulierung berücksichtigt.

Wir nennen als wichtigen Praxispunkt die Frage, was unter „Daten“ im Sinne des Data Act fällt und was nicht. Ebenfalls angesprochen werden mögliche vertragliche Regelungen sowie Abgrenzungen bei Geschäftsgeheimnissen und personenbezogenen Daten. Insgesamt sehen wir das Werk als solides und fachlich zuverlässiges Kommentarwerk mit praktischem Bezug.

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RBA412 Im Interview: Dr. Christiana Klingenberg

Dr. Christiana Klingenberg berichtet zunächst von ihrem Wunsch, Biologie zu studieren, und von der Zeit nach dem Abitur, in der sie nicht direkt mit dem Studium beginnen konnte. Stattdessen ging sie für fast zwei Jahre nach Brasilien und arbeitete dort in einem Zentrum mit Frauen, die alkohol- oder drogenabhängig waren. Sie beschreibt diesen Aufenthalt als prägendes Abenteuer und erklärt, dass sie sich das Portugiesische vor Ort und mit Hilfe von Kursen, geduldigen Menschen und späteren Freunden aneignete.

Zurück in Deutschland begann sie ihr Biologiestudium in Tübingen. Während des Studiums und später in der Promotion blieb Brasilien ein wichtiger Bezugspunkt: Sie absolvierte ein Austauschjahr dort, arbeitete an Teilen der Diplomarbeit und promovierte schließlich ebenfalls in Brasilien. Inhaltlich beschäftigte sie sich vor allem mit Ameisen, genauer mit pilzzüchtenden und blattschneidenden Ameisen. Sie berichtet, dass ihre Arbeit aus Feldforschung, Laborarbeit und etwas Genetik bestand.

Den Übergang aus der Wissenschaft beschreibt sie als schrittweise. Über Kontakte zum Naturkundemuseum Karlsruhe arbeitete sie zunächst weiter an Ameisenprojekten. Dort kam sie auch erstmals intensiver mit Digitalisierung und Datenbanken in Berührung, als museale Sammlungen digital erfasst werden sollten. Sie betont, dass sie Computer und digitale Arbeit schon während des Studiums spannend fand.

Der Wechsel in die Datenwelt führte sie später zu Uniserv, wo sie im Bereich Pre-Sales begann und sich mit Datenqualität, Dublettenfindung und Beratung beschäftigte. Eine mehrjährige Weiterbildung zum Thema Datenqualität vertiefte ihr Interesse. Sie erklärt, dass sie die strukturierte Herangehensweise an Probleme und die Verbindung von Daten, Methoden und praktischer Anwendung besonders reizvoll findet.

Ab 2018 arbeitete sie in neuen Rollen, später auch mit starkem Bezug zur DSGVO. Sie schildert, dass Datenschutz und Datenmanagement für sie zwei Perspektiven sind, die zusammengehören. Heute ist sie bei Edigma tätig und beschäftigt sich dort mit Datenmanagement und Data Governance in Kundenprojekten, vor allem mit der operativen Umsetzung von Regeln, Anforderungen, Datenqualität und organisatorischen Strukturen.

Zum Abschluss spricht sie auch über ihr Buch zu Data Governance und kündigt ein weiteres Buch zur Datenqualität an. Sie betont, dass Datenmanagement und Datenqualität eng zusammenhängen und dass das Thema weiterhin wichtig und spannend bleibt.

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